Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Forschungsprojekt SmartPro der Hochschule Aalen ist bemüht, ihre Website im Einklang mit §11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) und nach den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.smart-pro.org.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Internetseite wird aktuell nach Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG für die digitale Barrierefreiheit angepasst.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 1. Juli 2025 erstellt.
Die Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung nach Paragraf 4 Absatz 2, Ziffer 1 L-BGG-Durchführungsverordnung (DVO).
Nicht barrierefreie Inhalte
Die folgenden Inhalte auf unserer Website sind zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Die Gründe hierfür liegen in technischen Einschränkungen der eingesetzten Module sowie darin, dass bestimmte Inhalte vor Einführung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt wurden.
Interaktive Grafik auf der Forschungsseite
Die auf unserer Seite „Forschung“ veröffentlichte interaktive Infografik (smart-pro.org/forschung#infografik) wurde vor Einführung der aktuellen Barrierefreiheitsanforderungen erstellt. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung war eine barrierefreie Umsetzung technisch noch nicht berücksichtigt. Daher ist die Grafik derzeit für Nutzer*innen von Screenreadern nicht vollständig zugänglich. Geplant ist, die Inhalte bei einer zukünftigen Überarbeitung in barrierefreier Form (z. B. als Text oder PDF) bereitzustellen.
Logo-Slider auf der Startseite
Der eingesetzte Logo-Slider ist mit den aktuell verwendeten Modulen technisch nicht vollständig barrierefrei. Ein Teil der dargestellten Unternehmen ist zusätzlich auf der Seite „Netzwerkpartner“ (smart-pro.org/netzwerk/partner) in einer alternativen Listenform erreichbar. Allerdings sind dort nicht alle Logos aus dem Slider enthalten. Wir prüfen derzeit Möglichkeiten, um auch diese Inhalte vollständig barrierefrei darzustellen.
Thumbnails bei Beiträgen und Veranstaltungen
Die Vorschaubilder (Thumbnails) für Beiträge und Events können mit dem eingesetzten Content-Management-System derzeit nicht vollständig barrierefrei umgesetzt werden. Die Inhalte selbst (Titel, Datum, Text) sind jedoch unabhängig von den Thumbnails zugänglich. Wir prüfen, wie sich künftige CMS-Updates oder alternative Plugins nutzen lassen, um auch diese Elemente barrierefrei darzustellen.
Abschluss
Wir arbeiten kontinuierlich daran, bestehende Barrieren abzubauen und die Zugänglichkeit unserer Website zu verbessern. Bei künftigen Inhalten achten wir verstärkt darauf, diese von Beginn an barrierefrei zu gestalten.
Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden:
SmartPro – Key to Smart Products!
Beethovenstraße 1
D-73430 Aalen / Germany
+49 7361 576-1022
smartpro@hs-aalen.de
Schlichtungsverfahren
Um zu gewährleisten, dass diese Internetseite den in Paragraf 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Staatsministerium Baden-Württemberg wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie unter Ziffer 4 dieser Erklärung.
Falls das Staatsministerium Baden-Württemberg nicht innerhalb der in Paragraf 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) im Rahmen der in Paragraf 14 Absatz 2 Satz 2 L-BGG und Paragraf 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.
Die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) können Sie wie folgt erreichen:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: Telefon: +49 711 12339375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: www.barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach Paragraf 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
SmartPro // FH-Impuls:
Starke Fachhochschulen – Impuls für die Region
Die Hochschule Aalen hat sich mit SmartPro bundesweit in der Spitzengruppe der Fachhochschulen positioniert. Sie wird als eine von zehn Hochschulen in der Fördermaßnahme FH-Impuls des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt mit rund 10 Millionen Euro für gut acht Jahre bis 2025 gefördert. Kernziele sind der nachhaltige Ausbau des regionalen Transfer- und Kooperationsnetzwerks, die Stärkung der Forschung und Innovationskraft. SmartPro leistet Beiträge zu gesellschaftlichen Herausforderungen wie Klimaschutz, Mobilität und Digitalisierung.